Allgemeine Geschäfts- und Reservierungsbedingungen (AGB)

Für die Vermietung der Chalets Nr. 44 und Nr. 51

§1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung der Ferienchalets sowie dessen Umfang. Der Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung einer Seehütte (Chalet) zu Wohnzwecken. Die Seehütten befinden sich in 7071 Rust, Ruster Bucht, Romantika II, Nr. 44 und Nr. 51.

§2 Vertragspartner

Vermieter: Privatperson, Stephanie Tiedl, wohnhaft in 7072 Mörbisch, Grenzgasse 13
Vertragspartner sind Frau Tiedl im nachfolgenden als Vermieterin genannt und der Mieter. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Mieter vor, haftet er der Vermieterin gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, darüber hinaus ist der Besteller verpflichtet alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

§3 Abschluss des Vertrages

3.1. Die Reservierung bzw. eine Anfrage kann entweder über die Homepage www.chalet-im-see.at , per Telefon oder per Mail an info@chalet-im-see.at getätigt werden. Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Anzahlung in Höhe von 40% vom Gesamtpreis am Konto der Vermieterin eingeht, im Fall einer kurzfristigen Buchung ist der komplette Gesamtpreis zu entrichten. Bei Antritt des Aufenthaltes ist auf Verlangen ein Ausdruck der Reservierungsbestätigung vom Mieter vorzulegen. Außerdem noch ein amtlicher Lichtbildausweis des Mieters sowie dessen Mitreisenden, um die Meldung an die Gemeinde korrekt durchführen zu können.

3.2. Bis zum Beginn des Ferienaufenthaltes kann der Mieter verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einritt. Die Vermieterin kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen (zB. keine Barrierefreiheit gegeben) an den Aufenthalt im Chalet nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vermietungsvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter als Gesamtschuldner gegenüber der Vermieterin für den Mietpreis und etwaige Schäden. Die Vermieterin ist darüber schriftlich zu informieren.

§4 Bezahlung

4.1. Der Eingang der Anzahlung in Höhe von 40% vom Gesamtpreis ist Voraussetzung, dass es zu einem Vertrag kommt. Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise fällig. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung ist der Gesamtpreis unverzüglich zu überweisen.

4.2. Der Gesamtpreis beinhaltet:

  • Nächtigungspreis x Anzahl der gebuchten Nächtigungen
  • Kaution von € 300,-
  • Einmalige Endreinigung von € 80,-
  • Nebenkosten wie Ortstaxe, Parkplatzgebühr und Neusiedler See-Card sind inkludiert.

4.3. Die Mietpreise sind pro Nacht und in Euro angegeben.

4.4. Es gelten die Preise, die im Internet auf der Homepage veröffentlicht sind.

4.5. Nach Abreise des Mieters wird das Chalet samt Inventar auf Vollständigkeit und Beschädigung überprüft. Wenn alles ordnungsgemäß hinterlassen wurde, wird die vorher erbrachte Kaution innerhalb von 7 Tagen rücküberwiesen. Sollte eine Beschädigung bzw. ein Verlust eines Inventars vorliegen, wird dies schriftlich festgehalten und die Kaution nicht zurück überwiesen. Wenn die Höhe der Kaution den entstandenen Schaden nicht abdecken kann, wird die Restsumme separat verrechnet.

§5 Mietobjekt (Chalet)

5.1. Das Chalet darf höchstens mit der auf der Homepage angegebenen maximalen Personenanzahl bewohnt werden.

5.2 Die Chalets werden in den Monaten Mai bis Oktober vermietet. Die Anreise kann zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr erfolgen und die Abreise zwischen 9:00 Uhr und 11:00 Uhr. Der genaue Zeitpunkt der An bzw.- Abreise wird entweder telefonisch oder per Mail zwischen der Vermieterin und dem Mieter vereinbart.

5.3. Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Mieter erfordert die Zustimmung der Vermieterin.

5.4. Für die laufende, das heißt täglich erforderliche Reinhaltung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Die Endreinigung erfolgt durch die Vermieterin nach Abreise und ist mit einer einmaligen Gebühr vom Mieter zu entrichten(siehe §4.2. Bezahlung).

5.5. Da unsere Chalets in einem Erholungsgebiet liegen, sind laute Veranstaltungen und Partys untersagt. Bei Nichteinhaltung der Nachtruhe ab 22:00 Uhr, sowie einer Lärmbelästigung untertags, kann dies zu einer sofortigen Auflösung des Mietverhältnisses führen.

 5.6.Plateau und Nebengebäude

Das Plateau ist direkt am Wasser und hat kein Geländer, damit die Sicht nicht eingeschränkt wird. Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr. Für Kinder und Nichtschwimmer sind Schwimmwesten, Schwingflügel, Schwimmreifen oder dergleichen während des Aufenthaltes am Plateau zu empfehlen. (Achtung, es besteht die Gefahr -Sturz ins Wasser-Ertrinkungsgefahr) Es gibt für die Mieter einen Abstellraum um mitgebrachte Gegenstände wie zum Beispiel; Angeln und dessen Zubehör, Schwimmreifen, Luftmatratze, usw.… verstauen zu können. Für einen Verlust dessen, haftet die Vermieterin nicht.

5.7. Tretboot

Es steht den Mietern des Chalets ein Tretboot zur Verfügung. Dies ist neben dem Plateau angebunden und mithilfe einer Abtreppung zu erreichen. Die Nutzung des Tretbootes für unter 14-Jährige ist nur mit Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. Für Schäden haftet der Mieter.

5.8. Die Mitnahme von Haustieren ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandeln bewirkt eine sofortige Auflösung des Mietverhältnisses. Der Mieter hat dabei keinerlei Anrecht auf Rückerstattung der Miete.

5.9. In den Räumlichkeiten gilt ein absolutes Rauchverbot. Im Außenbereich ist es sinnvoll auf das Rauchen zu verzichten, da die Chalets am Wasser und inmitten eines Schilfgebiets liegen und Schilf brennbar ist. Es wird dennoch ein Aschenbecher zur Verfügung gestellt.

5.10. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an den Seehütten und der Außenanlage sowie dem Parkplatz bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst und die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, andernfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.

Es wird eine Inventarliste in den Chalets geführt, sollte bei Anreise das Inventar nicht vollständig sein, ist der Mieter verpflichtet dies innerhalb der ersten 24 Stunden unverzüglich zu melden, ansonsten wird die Inventarliste als vollständig angenommen.

5.11. Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ameisen, Gelsen usw. kann keine Gewähr übernommen werden. An allen Fenstern und Türen sind Insektenschutzgitter angebracht.

5.12. Der Mieter ist verpflichtet bei kurzzeitigem Verlassen des Chalets alle Fenster und Türen zu schließen, Liegestühle und Sonnenschirm etc. so zu platzieren und zu hinterlassen dass bei einem plötzlichen Wetterumsturz keine Schäden entstehen können.

5.13. Die Vermieterin übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter oder mitreisende Personen und für das eingebrachte Gut. Sowie für Schäden am parkenden Auto auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz.

5.14. Die Vermieterin bzw. von Ihr beauftragte Personen sind berechtigt, das Chalet zu
Servicezwecken jederzeit zu betreten. Die Vermieterin ist bemüht eine Beeinträchtigung des Ferienaufenthaltes dadurch zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten.

§6 Fernbleiben und Vorzeitige Abreise

6.1. Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen und unterbleibt die Benachrichtigung an die Vermieterin gilt ab Mitternacht des Anreisetages der Vertrag als vom Mieter storniert. Die Vermieterin kann dann über das Objekt frei verfügen. (Verweis auf §10.2. Stornierung)

6.2. Wurde der Mietvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet dieser mit dem Zeitablauf. Reist der Mieter vorzeitig ab, so kann die Vermieterin wieder frei über das Mietobjekt verfügen. Wenn keine Weitervermietung möglich ist, ist die Vermieterin berechtigt das volle Entgelt zu behalten (Verweis auf §10 Stornierung).

§7 Auflösung Mietvertrag

7.1. Die Vermieterin ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Mieter

a, von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den umliegenden Seehüttenbesitzern verleidet oder sich gegenüber dem Vermieter einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht

b, von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen oder pflegebedürftig wird

c, die dem Mieter vorgelegter offener Betrag über Aufforderung in einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt.

Bei Auflösung des Mietvertrages gibt es keine anteilige Rückerstattung.

§8 Pflichten des Vermieters

8.1. Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist die Vermieterin zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjekts verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt der Vermieterin bzw. durch von der Vermieterin nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus, usw.) das Chalet nicht wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet die Vermieterin ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Weitgehende Ersatzansprüche des Mieters sind explizit ausgeschlossen.

§9 Schlüssel

9.1. Bei Anreise wird dem Mieter ein Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln übergeben, dieser schließt 1. den Schranken zum Parkplatz, 2. die Tür zum Zugangssteg und 3. das Chalet. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Mieter haftet für die Höhe der Wiederbeschaffungskosten sowie für die eventuell notwendige Anschaffung eines neuen Schlosses. Am Abreisetag ist der Schlüsselbund wieder der Vermieterin zu übergeben. Die Anfertigung einer Nachbildung der Schlüssel ist strengstens verboten und wird zur Anzeige gebracht.

§10 Stornierung

10.1. Falls eine Vermietung der Chalets in der bereits gebuchten Zeit nicht möglich ist, zum Beispiel wegen Reparaturarbeiten, Gefahr in Verzug, Sturmschaden, Feuerschaden usw. wird der gezahlte Betrag umgehend an den Mieter zurück überwiesen. Sollte der Mieter aufgrund von den oben genannten Ereignissen vorzeitig abreisen müssen, erhält er eine anteilige Rückerstattung.

10.2 Im Falle einer Stornierung durch den Mieter gelten folgende Regelungen:

  • Eine Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen
  • Bei einer Stornierung bis einen Monat vor dem Anreisetag wird die Anzahlung zur Gänze zurück überwiesen
  • Bei einer Stornierung bis 2 Wochen vor dem Anreisetag fallen 40% des Gesamtpreises als Stornogebühr an
  • Bei einer Stornierung unter 2 Wochen vor dem Anreisetag ist der Gesamtpreis als Stornogebühr zu sehen.

Wenn das gebuchte Chalet nach einer Stornierung für den gleichen Zeitraum wieder vermietet werden kann, so werden dem vorherigen Mieter die gesamten Kosten ersetzt!

§11 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Vermieterin.

Es gilt das österreichische Recht.

§12 Hausordnung

12.1.Die in den Chalets ausgelegte Hausordnung, für das jeweilige Chalet, Parkplatz und gesamte Areal ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB).

§ 13 WLAN Nutzungsregeln

13.1. Die Nutzungsvereinbarung über die Nutzung des Internetzugangs über WLAN ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) und in der Beilage angefügt.

§ 14 Datenschutz

14.1. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person im notwendigen Ausmaß gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden kann. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

§15 Schlussbestimmung

15.1. Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Änderungen von Einrichtung und Ausstattung des Mietobjektes bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters. Sie sind jedoch grundsätzlich den beispielhaft angegebenen gleichwertig. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

Alle hier aufgeführten Bedingungen (AGB) gelten mit der Buchung als anerkannt!